Einjähriges Berufsgrundschuljahr für Technik (BGJ)
für die Berufsfelder
- Elektrotechnik
- Holztechnik
- Metalltechnik
Eingangsvoraussetzungen
In das BGJ kann auf Antrag aufgenommen werden, wer die zehnjährige Schulpflicht erfüllt hat und mindestens den Hauptschulabschluss erworben hat.
Die Anmeldung erfolgt im Februar für das am 1. August beginnende Schuljahr in den Schulbüros Ahaus und Gronau schriftlich (Formblätter sind in den Büros erhältlich oder können als Download geladen werden). Die genauen Anmeldetermine entnehmen Sie der Tagespresse oder der Homepage unter "Aktuelles".
Ziel des Bildungsgangs
Das einjährige BGJ vermittelt eine berufliche Grundbildung und eine erweiterte Allgemeinbildung.
Die berufsbezogenen Inhalte dieser Ausbildung sind Grundlage einer
nachfolgenden Fachausbildung für Ausbildungsberufe, die dem Berufsfeld
des BGJ zugeordnet sind. Der erfolgreiche Besuch des BGJ kann bis zu
einem Jahr auf eine Berufsausbildung in einem Beruf des gleichen
Berufsfeldes angerechnet werden. Folgende allgemeinbildende Abschlüsse sind zu erlangen:
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10, wenn die Leistungsanforderungen des Bildungsganges erfüllt wurden,
- Mittlerer
Bildungsabschluss (Fachoberschulreife), wenn der/die Schüler/in mit dem
Abschluss im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen (3,0 und
besser) in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch und Mathematik
erzielt hat.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des BGJ endet die
Schulpflicht. Auf Antrag kann der/die Schüler/in in das zweite Jahr der
Berufsfachschule überwechseln.
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