Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen


Voraussetzung für die Zulassung zu beiden Teilen der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung ist das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft.

Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung wird vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres absolviert und geht mit 30 Prozent in das Gesamtergebnis ein.

Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit absolviert und geht mit 70 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Voraussetzung für die Zulassung ist die erfolgte Teilnahme an Teil 1.

Die Prüfung wird bei Ausbildung in der Industrie bei der Industrie- und Handelskammer oder bei Ausbildung im Handwerk bei der Handwerkskammer abgelegt.



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